Zum Hauptinhalt springen

AGB

AGB | Bades Huk Betriebsgesellschaft GmbH

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Bades Huk Betriebsgesellschaft GmbH („Resort“ im Folgenden genannt) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter oder sonstigen Vertragspartnern erbringt.

    Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Ferien-Apartments und sonstigen Räumlichkeiten für z. B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Banketten und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Durchführung von sportlichen Veranstaltungen und sonstiger Programme, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Resorts. Das Resort ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
  2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z. B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Resort abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Resort diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Mietvertrag, den Sie abschließen, kommt zwischen Ihnen als Mieter und der Bades Huk Betriebsgesellschaft GmbH zustande. Die Vermietung erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen. Sofern Sie weitere Leistungen hinzukaufen oder andere Leistungen als Zugabe erhalten, wie z. B. Eintrittskarten zu Attraktionen, geht es dort um Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter der hinzu gekauften Leistung. Solche externen Leistungen werden nicht durch diese Bedingungen abgedeckt.
  2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Apartments durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Resort dies ausdrücklich gestattet. Das Resort kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.

 

§ 3 Apartments

  1. Am Anreisetag steht Ihnen das Ferien-Apartment ab 16 Uhr zur Verfügung und am Abreisetag räumen Sie diese bitte bis 10 Uhr.
  2. Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl, die für das jeweilige Apartment zugelassen ist, belegt werden. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf das Resort ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Ferienobjekt verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 6 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat Bades Huk Betriebsgesellschaft GmbH das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Grundstücks zu verweisen. Der Komplettpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet. Das Resort vermietet Ferienobjekte hauptsächlich an Familien und Paare. Jugendgruppen - hierunter versteht man mindestens 3 Personen, die hauptsächlich unter 25 Jahre alt sind - müssen sich bereits vor der Buchung als solche anmelden. Das Resort ist berechtigt, eine Jugendgruppe abzuweisen, sofern die Anmeldung als Jugendgruppe nicht vor der Buchung erfolgte.
  3. Die Benutzung der Einrichtungen (z. B. Sauna, Fitnessgeräte, Kinderspielplatz, Treppen) und des Inventars (z. B. elektrische Geräte) erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
  4. Bitte beachten Sie die Hausordnung und helfen Sie mit, unsere schöne Anlage sauber zu halten. Dazu gehört z. B. auch, Zigarettenkippen oder Hundekot(tüten) sachgerecht zu entsorgen.
  5. Das Rauchen ist in den Unterkünften nicht gestattet. Evtl. bereitgestellte Aschenbecher sind für den Balkon bzw. die Terrasse gedacht. Bei Verstoß wird dem zuwiderhandelnden Gast eine Extrareinigungsgebühr von 50,00 € in Rechnung gestellt. Sollte durch einen Verstoß gegen dieses Rauchverbot eine Weitervermietung wegen anhaltender Geruchsbelästigung nicht möglich sein, so behält sich das Hotel vor, den zuwiderhandelnden Gast in voller Höhe mit dem Umsatzausfall zu belasten, auch nach dessen Abreise.
  6. Hunde sind nur erlaubt, wenn sie in der Mietbestätigung als Leistung aufgeführt sind. Hierfür fallen entsprechende Kosten an. Es dürfen maximal 2 Hunde pro Apartment mitgenommen werden. Die Hunde dürfen niemals in der Unterkunft allein gelassen werden und sie dürfen nicht auf die Möbel (auch nicht auf die Betten, Stühle oder Sofas). Katzen und andere Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn der Hund einen Schaden im Apartment oder auf der Anlage verursacht, ist der Hundehalter dann für den Schaden haftbar zu machen, auch nach dessen Abreise.
  7. Das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen o. ä. auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. Das Resort hat das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat Bades Huk Betriebsgesellschaft GmbH das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
  8. Wir behalten uns vor, Ihnen eine gleichwertige Unterkunft in derselben Anlage oder in Ausnahmefällen demselben Ort zuzuweisen, sofern die gebuchte Unterkunft nicht zur Verfügung steht (z.B. Wasserschaden, Überbelegung) oder uns ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.
  9. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Mietpreise grundsätzlich inklusive Strom, Wasser und Heizung.
  10. Zusätze zu dem Mietvertrag sind nur wirksam, sofern diese schriftlich vorliegen.
  11. Behandeln Sie Ihr Mietobjekt bitte pfleglich und nutzen Sie die bereitgestellten Reinigungsutensilien. Hochglanz-Flächen und Chrome-Armaturen dürfen auf keinen Fall mit rauen Schwämmen oder Microfaser-Tüchern gereinigt werden.
  12. Fahrräder, Bollerwagen u. ä. dürfen nicht mit in die Unterkunft genommen werden. Insbesondere auch die Elektro-Akkus von E-Bikes sind in den Apartments untersagt.
  13. Die Eingangstüren sind mit Sicherheitsschlössern mit einem elektrischen Schließsystem versehen. Der Gast muss selbstständig dafür Sorge tragen, dass die Türe abgeschlossen ist. Sollte ein Schlüsseldienst gerufen werden müssen, stellen wir Ihnen die Kosten in Rechnung.
  14. Babys und junge Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf den Balkonen und Dachterrassen aufhalten. Eltern haften für Ihre Kinder.
  15. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Bettwäsche um Leihwäsche handelt und diese auf keinen Fall selbst gewaschen werden darf. Unser Wäscheservice stellt uns bei einem solchen Fall die Wäsche zum Neupreis in Rechnung. Diese Kosten müssten wir Ihnen dann weiter berechnen.
  16. Gartenmöbel stehen dem Mieter der Ferien-Apartments, soweit im Objekt vorhanden und im Inserat ausgewiesen, in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügbarkeit von Gartenmöbeln nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung von Gartenmöbeln zeitlich verzögern.

 

§ 4 ZAHLUNGEN & PREISE

  1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Resorts.  Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen.
  2. Das Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100 % der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
  3. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das Resort ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. 
  4. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
  5. Der Zahlungsanspruch des Resorts ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als dem Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug ist das Resort berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
    Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Resort, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100 % der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
  6. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  7. Eine Kurtaxe / Tourismus-Abgabe wird durch uns im Namen der Gemeinde in Rechnung gestellt und an die Gemeinde weitergeleitet. Falls die Gemeinde den Preis der Kurtaxe nach Ihrer Buchung bis zu Ihrer Anreise ändern sollte, wird Ihnen das Resort die Differenz in Rechnung stellen bzw. gutschreiben. Aktuell besteht keine Kurtaxen-Pflicht.
  8. Aktuell wird keine Kaution erhoben.
  9. Wenn es sich um eine Jugendgruppe nach Punkt 3.2 oder um eine Mietzeit von mehr als 14 Tagen oder um Miete mit anderem Zweck als Ferien handelt, ist die Bades Huk Betriebsgesellschaft GmbH berechtigt, eine erhöhte Kaution von bis zu 500 € pro Person für die Anzahl Personen, für die das Ferienobjekt zugelassen ist, zu erheben.
  10. Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Wenn Sie das Mietobjekt nicht in Anspruch nehmen, müssen wir angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen und den entstandenen Verlust verlangen (siehe Stornierungsfristen).

 

§ 5 Stornierungsfristen IBE/Telefon/OTA

  1. Reservierungen des Vertragspartners sind nach der Annahme des Hotels für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser, soweit nicht anders vereinbart, folgenden Schadenersatz zu leisten:
    Tagesrate inkl. Frühstück:

    Hauptsaison: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Anreise möglich. Bei einer späteren Stornierung oder Nicht-Anreise werden mit 90 % des Gesamtaufenthaltes in Rechnung gestellt.

    Nebensaison: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor Anreise möglich. Bei einer späteren Stornierung oder Nicht-Anreise werden mit 90 % des Gesamtaufenthaltes in Rechnung gestellt.

    Frühbucherrate (Hot Deal / Early Bird) 10% Reduktion auf die Tagesaktuelle Barrate:

    Nur Nebensaison: Keine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung möglich. Stornierung und Nicht-Anreise wird mit 90% des Gesamtaufenthaltes in Rechnung gestellt. Es ist eine 100% Vorauszahlung des Zimmerpreises nötig.

Generell:

  1. Einzelne Tage einer Buchung können nicht storniert werden. Erhält das Resort keine Stornierung in Textform, sind weiterhin 100% der Miete fällig, auch wenn das gemietete Ferienobjekt nicht bezogen wird (Nichtantritt).
  2. In allen Fällen bleibt Ihnen das Recht vorbehalten, einen geringeren Betrag nachzuweisen.
  3. Umbuchungen: Auf Umbuchungen besteht kein Anspruch. Erfüllt Bades Huk Betriebsgesellschaft GmbH jedoch den Umbuchungswunsch, kann pauschal 45,00 € für die Umbuchung berechnet werden.
  4. Bei Stornierungen aufgrund von behördlichen Anordnungen, (z. B. Anreiseverbot) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig.
  5. Für Gruppenreservierungen (5 Zimmer/Apartments oder mehr) gelten gesonderte Stornierungsfristen, die jeweils vertraglich vereinbart werden.

 

§ 6 Rücktritt

  1. Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 5 eingeräumt wurde, ist das Resort ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage die Buchung nicht endgültig bestätigt.
  2. Wird eine gemäß Ziffer 4.1 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Resort gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

    - höhere Gewalt oder andere von dem Resort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

    - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

    - Das Resort begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen

    - Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Resorts in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-

    - bzw. Organisationsbereich des Resorts zuzurechnen ist;

    - eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

    - das Resort von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Resorts nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Resorts gefährdet erscheinen;

    - der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

    - ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

  4. Das Resort hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
  5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

§ 7 NUTZUNG & ABREISE

  1. Bitte beachten Sie bei Abreise die Checkliste in der (elektronischen) Gästemappe.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, das Objekt besenrein zu hinterlassen, sowie den Abwasch des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, Ausräumen des Kühlschrankes, Entfernen aller Lebensmittel, Leeren aller Mülleimer, Reinigung des Grills, Entfernung aller durch Hunde verursachten Verunreinigungen (Hundehaare, übermäßige Verschmutzung, etc.), Entfernung der Asche aus dem Ofen und Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes zu erledigen.
  3. Beachtet der Mieter diese Punkte nicht, ist Bades Huk Betriebsgesellschaft GmbH berechtigt, eine angemessene Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
  4. Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen, sodass das Team vor Ort nachreinigen kann. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie Bades Huk Betriebsgesellschaft GmbH in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen müssen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist. Sollten Sie vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf Ihr rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin. Bades Huk Betriebsgesellschaft GmbH wird eine Minderung des Reisepreises nur für den Zeitraum überprüfen können, für den eine Mängelrüge vorliegt oder von Ihnen schuldlos unterlassen wurde. Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach Ermessen Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen. Vergessen Sie aber bitte nicht, dass Sie in jedem Falle verpflichtet sind, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Auch vor einer Kündigung (§651e BGB) müssen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder bereits verweigert wurde oder wenn nicht die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
  5. Ferner stellen wir Ihnen eine hochwertige Einrichtung und Elektrogeräte zur Verfügung. Aber auch diese können einmal defekt sein. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine schnellstmögliche Reparatur (wenn möglich Austausch) durch unseren Service. Wir bitten um Verständnis, dass für die Zwischenzeit auch hier keine Entschädigung von unserer Seite geleistet werden kann.
  6. Der Mieter ist für Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich - egal, ob vom Mieter selbst oder Dritten, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen Bades Huk Betriebsgesellschaft GmbH sofort gemeldet werden.
    Reklamationen durch Bades Huk Betriebsgesellschaft GmbH, die aus in der Mietzeit entstandenen Schäden resultieren, müssen - sofern der Mangel angemeldet ist oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann - innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt.
  7. Bades Huk Betriebsgesellschaft GmbH kontrolliert das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel. Wenn uns Schäden nach Ihrer Abreise auffallen, müssen wir davon ausgehen, dass sie während Ihres Aufenthalts entstanden sind. Entsprechende Kosten zur Regulierung des Schadens werden Ihnen in Rechnung gestellt.
  8. Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der Regelung entspricht. Gerichtsstand ist Schwerin.

 

§ 8 GENERELLE BESTIMMUNGEN

  1. Eine Schadenshaftung für Ihr Fahrzeug wird auch auf den bereitgestellten Parkplätzen ausgeschlossen.
  2. Im Falle höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, innere Unruhen, Anordnungen von Behörden, Terroranschläge, Feuer, Stromausfälle, Unfälle, Unwetter- / Elementarschäden oder Streiks, übernehmen wir keine Haftung.

 

§ 9 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge

  1. Besteht die Leistungspflicht des Hotels neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogramms als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
  2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
  3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
  4. Das Resort haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.

 

§ 10 Zusätzliche Bestimmungen für VERANSTALTUNGEN

  1. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung, so ist das Resort berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
  2. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Resorts und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Resorts für den Vertragspartner zumutbar sind.
  3. Bei Veranstaltungen, die über 1 Uhr hinausgehen, kann das Resort, wenn nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, je angefangener Stunde 80,00 Euro zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet dem Resort gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
  4. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte, wie auch für sein eigenes Verhalten. Das Resort kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  5. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Resort abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Resort das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigenen Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
  6. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Resorts nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
  7. Störungen oder Defekte an vom Resort zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Resort möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
  8. Beschafft das Resort für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Resort im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Resort von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Resorts wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
  9. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet. Im Falle der Zuwiderhandlung ist das Resort berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag für den entstandenen Ausfall zu fordern, der dem Resort für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre. Das Resort übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken.
  10. Eine Feierlichkeit im Bereich der Gastronomie und des Strandes kann nur abgehalten werden, wenn die 12 Hotelzimmer in der Etage über der Gastronomie ebenfalls angemietet werden.

 

§ 11 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Resorts.
  2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher wird der Geschäftssitz des Resorts als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.
  4. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. 
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bades Huk – Hohen Wieschendorf, April 2022

AGB | CInt Verwaltungs- und Servicegesellschaft GmbH

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die CInt Verwaltungs- und Servicegesellschaft GmbH („CInt“ im Folgenden genannt) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter oder sonstigen Vertragspartnern erbringt.
    Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z. B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Banketten und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Durchführung von sportlichen Veranstaltungen und sonstiger Programme, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der CInt. Die CInt ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
  2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z. B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit der CInt abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die CInt diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Mietvertrag, den Sie abschließen, kommt zwischen Ihnen als Mieter und der CInt Verwaltungs- und Servicegesellschaft GmbH zustande. Die Vermietung erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen. Sofern Sie weitere Leistungen hinzukaufen oder andere Leistungen als Zugabe erhalten, wie z. B. Eintrittskarten zu Attraktionen, geht es dort um Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter der hinzu gekauften Leistung. Solche externen Leistungen werden nicht durch diese Bedingungen abgedeckt.
  2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn die CInt dies ausdrücklich gestattet. Die CInt kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.

 

§ 3 ZIMMER

  1. Am Anreisetag steht Ihnen das Hotelzimmer ab 16 Uhr zur Verfügung und am Abreisetag räumen Sie diese bitte bis 10 Uhr.
  2. Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl, die für das jeweilige Hotelzimmer zugelassen ist, belegt werden. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Hotelzimmer von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf die CInt ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Ferienobjekt verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 6 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat CInt Verwaltungs- und Servicegesellschaft GmbH das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Grundstücks zu verweisen. Der Komplettpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet. Die CInt vermietet Ferienobjekte hauptsächlich an Familien und Paare. Jugendgruppen - hierunter versteht man mindestens 3 Personen, die hauptsächlich unter 25 Jahre alt sind - müssen sich bereits vor der Buchung als solche anmelden. Die CInt ist berechtigt, eine Jugendgruppe abzuweisen, sofern die Anmeldung als Jugendgruppe nicht vor der Buchung erfolgte.
  3. Die Benutzung der Einrichtungen (z. B. Sauna, Fitnessgeräte, Kinderspielplatz, Treppen) und des Inventars (z. B. elektrische Geräte) erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
  4. Bitte beachten Sie die Hausordnung und helfen Sie mit, unsere schöne Anlage sauber zu halten. Dazu gehört z. B. auch, Zigarettenkippen oder Hundekot(tüten) sachgerecht zu entsorgen.
  5. Das Rauchen ist in den Unterkünften nicht gestattet. Evtl. bereitgestellte Aschenbecher sind für den Außenbereich gedacht. Bei Verstoß wird dem zuwiderhandelnden Gast eine Extrareinigungsgebühr von 50,00 € in Rechnung gestellt. Sollte durch einen Verstoß gegen dieses Rauchverbot eine Weitervermietung wegen anhaltender Geruchsbelästigung nicht möglich sein, so behält sich das Hotel vor, den zuwiderhandelnden Gast in voller Höhe mit dem Umsatzausfall zu belasten, auch nach dessen Abreise.
  6. Hunde sind nur erlaubt, wenn sie in der Mietbestätigung als Leistung aufgeführt sind. Hierfür fallen entsprechende Kosten an. Es darf maximal 1 Hund pro Hotelzimmer mitgenommen werden. Der Hund darf niemals in der Unterkunft allein gelassen werden und sie dürfen nicht auf die Möbel (auch nicht auf die Betten, Stühle oder Sessel). Katzen und andere Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn der Hund einen Schaden im Hotelzimmer oder auf der Anlage verursacht, ist der Hundehalter dann für den Schaden haftbar zu machen, auch nach dessen Abreise.
  7. Das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen o. ä. auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. Die CInt hat das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat CInt Verwaltungs- und Servicegesellschaft GmbH das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
  8. Wir behalten uns vor, Ihnen eine gleichwertige Unterkunft in derselben Anlage oder in Ausnahmefällen demselben Ort zuzuweisen, sofern die gebuchte Unterkunft nicht zur Verfügung steht (z.B. Wasserschaden, Überbelegung) oder uns ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.
  9. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Mietpreise grundsätzlich inklusive Strom, Wasser und Heizung.
  10. Zusätze zu dem Mietvertrag sind nur wirksam, sofern diese schriftlich vorliegen.
  11. Fahrräder, Bollerwagen u. ä. dürfen nicht mit in die Unterkunft genommen werden. Insbesondere auch die Elektro-Akkus von E-Bikes sind in den Hotelzimmern untersagt.

 

§ 4 ZAHLUNGEN & PREISE 

  1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotels.  Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen.
  2. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100 % der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
  3. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. 
  4. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
  5. Der Zahlungsanspruch des Hotels ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätesten 3 Tage nach Versendung als dem Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug ist das Resort berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
    Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Resort, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100 % der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
  6. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  7. Eine Kurtaxe / Tourismus-Abgabe wird durch uns im Namen der Gemeinde in Rechnung gestellt und an die Gemeinde weitergeleitet. Falls die Gemeinde den Preis der Kurtaxe nach Ihrer Buchung bis zu Ihrer Anreise ändern sollte, wird Ihnen die CInt die Differenz in Rechnung stellen bzw. gutschreiben. Aktuell besteht keine Kurtaxen-Pflicht.
  8. Wenn es sich um eine Jugendgruppe nach Punkt 3.2 oder um eine Mietzeit von mehr als 14 Tagen oder um Miete mit anderem Zweck als Ferien handelt, ist die CInt berechtigt, eine Kaution von bis zu 500 € pro Person für die Anzahl Personen, für die das Ferienobjekt zugelassen ist, zu erheben.
  9. Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Wenn Sie das Mietobjekt nicht in Anspruch nehmen, müssen wir angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen und den entstandenen Verlust verlangen (siehe Stornierungsfristen).

 

§ 5 Stornierungsfristen IBE/Telefon/OTA

Reservierungen des Vertragspartners sind nach der Annahme des Hotels für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser, soweit nicht anders vereinbart, folgenden Schadenersatz zu leisten:
Tagesrate inkl. Frühstück:

  • Hauptsaison: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Anreise möglich. Bei einer späteren Stornierung oder Nicht-Anreise werden mit 90 % des Gesamtaufenthaltes in Rechnung gestellt.
  • Nebensaison: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 3 Tage vor Anreise möglich. Bei einer späteren Stornierung oder Nicht-Anreise werden mit 90 % des Gesamtaufenthaltes in Rechnung gestellt.

Frühbucherrate (Hot Deal / Early Bird) 10% Reduktion auf die Tagesaktuelle Barrate:

  • Keine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung möglich. Stornierung und Nicht-Anreise wird mit 90% des Gesamtaufenthaltes in Rechnung gestellt. Es ist eine 100% Vorauszahlung des Zimmerpreises per Kreditkarte nötig.

Generell:

  1. Einzelne Tage einer Buchung können nicht storniert werden. Erhält die CInt keine Stornierung in Textform, sind weiterhin 100% der Miete fällig, auch wenn das gemietete Ferienobjekt nicht bezogen wird (Nichtantritt).
  2. In allen Fällen bleibt Ihnen das Recht vorbehalten, einen geringeren Betrag nachzuweisen.
  3. Umbuchungen: Auf Umbuchungen besteht kein Anspruch. Erfüllt CInt Verwaltungs- und Servicegesellschaft GmbH den Umbuchungswunsch, kann CInt pauschal 45,00 € für die Umbuchung berechnen.
  4. Bei Stornierungen aufgrund von behördlichen Anordnungen, (z. B. Anreiseverbot) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig.
  5. Für Gruppenreservierungen (5 Zimmer oder mehr) gelten gesonderte Stornierungsfristen, die jeweils vertraglich vereinbart werden.

 

§ 6 Rücktritt

  1. Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 5 eingeräumt wurde, ist die CInt ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage die Buchung nicht endgültig bestätigt.
  2. Wird eine gemäß Ziffer 4.1 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die CInt gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
    - höhere Gewalt oder andere von dem die CInt nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
    die CInt begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
    Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der CInt in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
    - bzw. Organisationsbereich der CInt zuzurechnen ist;
    eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
    die CInt von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der CInt nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der CInt gefährdet erscheinen;
    - der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
    - ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
  4. Die CInt hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
  5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

§ 7 NUTZUNG & ABREISE

  1. Bitte beachten Sie bei Abreise die Checkliste in der (elektronischen) Gästemappe.
  2. Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen, sodass das Team vor Ort nachreinigen kann. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie CInt Verwaltungs- und Servicegesellschaft GmbH in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen müssen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist. Sollten Sie vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf Ihr rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin. CInt Verwaltungs- und Servicegesellschaft GmbH wird eine Minderung des Reisepreises nur für den Zeitraum überprüfen können, für den eine Mängelrüge vorliegt oder von Ihnen schuldlos unterlassen wurde. Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach Ermessen Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen. Vergessen Sie aber bitte nicht, dass Sie in jedem Falle verpflichtet sind, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Auch vor einer Kündigung (§651e BGB) müssen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder bereits verweigert wurde oder wenn nicht die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
  3. Ferner stellen wir Ihnen eine hochwertige Einrichtung und Elektrogeräte zur Verfügung. Aber auch diese können einmal defekt sein. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine schnellstmögliche Reparatur (wenn möglich Austausch) durch unseren Service. Wir bitten um Verständnis, dass für die Zwischenzeit auch hier keine Entschädigung von unserer Seite geleistet werden kann.
  4. Der Mieter ist für Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich - egal, ob vom Mieter selbst oder Dritten, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen CInt Verwaltungs- und Servicegesellschaft GmbH sofort gemeldet werden.
    Reklamationen durch CInt Verwaltungs- und Servicegesellschaft GmbH, die aus in der Mietzeit entstandenen Schäden resultieren, müssen - sofern der Mangel angemeldet ist oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann - innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt.
  5. CInt Verwaltungs- und Servicegesellschaft GmbH kontrolliert das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel. Wenn uns Schäden nach Ihrer Abreise auffallen, müssen wir davon ausgehen, dass sie während Ihres Aufenthalts entstanden sind. Entsprechende Kosten zur Regulierung des Schadens werden Ihnen in Rechnung gestellt.
  6. Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der Regelung entspricht. Gerichtsstand ist Hamburg.

 

§ 8 GENERELLE BESTIMMUNGEN

  1. Eine Schadenshaftung für Ihr Fahrzeug wird auch auf den bereitgestellten Parkplätzen ausgeschlossen.
  2. Im Falle höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, innere Unruhen, Anordnungen von Behörden, Terroranschläge, Feuer, Stromausfälle, Unfälle, Unwetter- / Elementarschäden oder Streiks, übernehmen wir keine Haftung.

 

§ 9 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge

  1. Besteht die Leistungspflicht des Hotels neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogramms als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
  2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
  3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
  4. Die CInt haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.

 

§ 10 Zusätzliche Bestimmungen für VERANSTALTUNGEN

  1. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung, so ist die CInt berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
  2. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung der CInt und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen der CInt für den Vertragspartner zumutbar sind.
  3. Bei Veranstaltungen, die über 1 Uhr hinausgehen, kann die CInt, wenn nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, je angefangener Stunde 80,00 Euro zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet der CInt gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
  4. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte, wie auch für sein eigenes Verhalten. Die CInt kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  5. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit der CInt abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat die CInt das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigenen Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
  6. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens der CInt nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
  7. Störungen oder Defekte an von der CInt zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies der CInt möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
  8. Beschafft die CInt für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt die CInt im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die CInt von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung der CInt wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
  9. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet. Im Falle der Zuwiderhandlung ist die CInt berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag für den entstandenen Ausfall zu fordern, der der CInt für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre. Die CInt übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken.

 

§ 11 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher wird der Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.
  4. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. 
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Bades Huk – Hohen Wieschendorf, April 2022